
Nikolaus Walther Klehr (* 1944) ist ein deutscher Arzt, der durch Therapie-Formen für Krebserkrankungen bekannt wurde. Er studierte in Heidelberg und Frankfurt a.M. Medizin und Biologie und wurde Dermatologe. An den Universitätskliniken Frankfurt a.M. und Hamburg wurden die Grundlagen für ein Therapieverfahren auf immunologischer Basis entwickelt und in wissenschaftlichen Fachzeitschriften publiziert [1][2][3][4][5][6][7][8][9][10][11][12][13][14][15]. Des Weiteren wurden an diesen Universitäten auch die Grundlagen für die autologe Stammzelltherapie mit Stammzellen der Haut des Menschen geschaffen sowie ein spezielles Verfahren zur Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebstest).
Klehrs patentiertes Therapiekonzept einer tumor-spezifischen Immuntherapie[16] ist eine spezielle Form einer Eigenbluttherapie, bei der dem Krebspatienten Blut entnommen wird, und die zellulären Bestandteile des Patientenblutes in einem von ihm sowohl auf seiner eigenen privaten Homepage als auch in einem Lehrbuchbeitrag beschriebenen Verfahren so verändert werden, dass die hierbei freigesetzten immunaktiven Substanzen nach Reinjektion in den Körper die immunkompetenten Zellen des Patienten in die Lage versetzen sollen, im Rahmen einer Abwehrreaktion gegen Krebs effektiv sein zu können. Neben seiner ATC-TSIT Therapie bietet Klehr auch Testverfahren für Krebs an.
Gemäß heutigem Stand der Wissenschaft[17][18][19] finden sich bereits frühzeitig Tumorantigenstrukturen im Blut von Krebspatienten, die von ihrer Erkrankung noch nichts bemerken, und die infolge dessen noch keine speziellen Symptome verspüren. Bereits in diesem frühen Stadium der Erkrankung ist es möglich, erste Hinweise auf das Vorliegen einer noch verborgenen Krebserkrankung zu erhalten. Mit Hilfe dieses Krebstest, der auf der gleichen Labortechnik beruht, wie das Krebstherapieverfahren, ist eine Krebsfrüherkennung möglich geworden.
Klehrs patentiertes [20] Therapiekonzept zur Gewinnung autologer Stammzellen aus der Haut des jeweiligen Patienten verwendet die pluripotenten Master-Stammzellen der Haut, die sich aufgrund dieser Pluripotenz für verschiedene Therapieverfahren eignen. Das besondere an der Pluripotenz der Stammzellen der Hautorgane ist, dass diese per se verschiedene Zelltypen entwickeln können, wie z.B. Schweißdrüsen, Talgdrüsen, Finger- bzw. Fußnägel, Haarfollikel, etc.. Diese Pluripotenz gewährleistet, dass durch Zugabe verschiedener anderer Wachstumsfaktoren (Growth Factors) beliebig unterschiedliche Zelltypen in vitro induziert werden können, womit sich die ethische und medizinische Diskussion um die therapeutische Verwendung embryonaler Stammzellen erübrigen dürfte. Diese Stammzellen lassen sich über Jahre hin permanent in vitro vermehren und zeichnen sich durch besondere Robustheit aus.
Diese Therapie hatte Klehr im Rahmen des Universitätslehrganges "Interdisziplinäre Gerontologie" an der Karl-Franzens-Universität Graz als Lehrbeauftragter der Universität in den Jahren 2001-2003 präsentiert[21]. Ebenso wurde das Verfahren anlässilch des ANTI-AGING MEDICINE WORLD CONGRESS, Paris, im März 2006 präsentiert[22] [38].
Klehr wurde unterstellt, einen Heilungserfolg von 92% für sein Verfahren im Fernsehen (Sendung Panorama Sendung vom 10. Dezember 1998)[23] und der Boulevardpresse (Bildzeitung) propagiert zu haben. Diese Aussagen hat Klehr zu keinem Zeitpunkt so formuliert, sie wurden redaktionell so zusammengeschnitten.
Die bayerische Krebsgesellschaft e.V. wurde im Jahre 1994 rechtskräftig verurteilt, folgende Äußerungen zu unterlassen und nicht mehr zu verbreiten: "folglich ist es ausgeschlossen, innerhalb einer kurzen, wenigen Monate betragenden Beobachtungs- und Behandlungszeit, mit welchen Mitteln auch immer, eine entscheidende Besserung oder gar die Ausheilung einer Krebskrankheit zu behaupten, wie Dr. Klehr es tut."[24]
Mehrere Analysen der Ampulleninhalte, die angeblich keine über den normalen Serumkonzentrationen liegenden Zytokinkonzentrationen ergaben, haben zu Warnungen vor der Anwendung von ATC geführt [25]. Diese Behauptungen wurden als rechtswidrige Äußerungen widerlegt im Zusammenhang mit der rechtskräftigen Verurteilung der leitenden Ärztin des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), Frau Dr. med. Barbara Burkhard, München im Jahr 1995[26].
Die privaten Krankenversichungen müssen die Kosten laut rechtskräftigem Urteil für die Eigenblutzytokinebehandlung als notwendige Heilbehandlung übernehmen[27].
Die gesetzlichen Krankenkassen lehnten wie bei anderen sogenannten alternativen Krebsbehandlungsmethoden eine Kostenübernahme generell ab [28] [29]. Die entsprechenden Kosten müssen deshalb zunächst von den Patienten voll übernommen werden. Der Bundesverfassungsgerichtshof hat im Jahre 2006 dem entgegen entschieden, dass im Falle unheilbarer Krebserkrankungen (sinngemäß zitiert) auch andere Behandlungsmethoden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden müssen, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Wirksamkeit gegeben ist. Dem entsprechend wurde auch der §13 des V.Sozialgesetzbuches abgeändert. Damit wurde die generelle Ablehnung der Kostenübernahme für die ATC-Therapie rechtswidrig, weil die Anhaltspunkte zur Wirksamkeit wissenschaftlich durch ein Gutachten aus der Charite belegt sind[30]
Klehr geriet auch in die Kritik, da ihm vorgeworfen wurde, von Schauspieler Klausjürgen Wussow (Schwarzwaldklinik) sowie seiner inzwischen verstorbenen Ex-Frau Yvonne Wussow (Yvonne Viehöver) in der Regenbogenpresse und TV-Talkshows promoted zu werden [31][32]Zu diesem Thema brachte BILD, Bundesausgabe, mit Datum 13.Februar, 2008, eine Gegendarstellung, welche die Unrichtigkeit diesen Sachverhaltes richtig stellte. Die abschließende Anmerkung der Redaktion: "Dr. Klehr hat recht."[33] . Aufgrund eines illegalen Imports des russischen Arzneimittels Galavit wurde Klehr 2003 wegen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz angeklagt. Klehr und sein Kollege Eike Rauchfuss vertrieben nach Angaben der Presse das Galavit [34][35][36][37].
Die Beschuldigungen gegen Klehr stellten sich als wahrheitswidrig heraus. Es waren Rauchfuss sowie seine Mittäter, die zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt wurden wegen bandenmäßigen Betruges. Dazu gehörte auch der Journalist Theodor von Keudell, der viele Jahre zugegebenermaßen im Auftrag Dritter gegen Klehr in der Laienpresse berichtete und gegen ihn falsche Behauptungen aufstellte.
Es bemühen sich auch aktuell Kritiker, die den Schutz der Anonymität nutzen, das Verfahren und die Person von Klehr in ein negatives Licht zu rücken. Hierbei werden vorzugsweise alte, längst widerlegte Stellungnahmen und Publikationen aus der Literatur zitiert, meist Sekundär- oder Tertiär-Publikationen mit wenig sachlichem Bezug.
Zu den wichtigsten Vertretern dieser Gruppe gehört ein auch für verschiedene Auftraggeber in deren Interesse gegen Bezahlung der o.g. publizierende "Medizin-Journalist", welcher wegen bandenmäßigen Betruges zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, und unter anderem für das Magazin STERN und das TV-Magazin REPORT tätig war.
Der angebliche Mitarbeiter der Schweizerischen Krebsliga, S.P. Hauser, ist keine wirklich existierende Person, sondern ein Konstrukt der "Schweizerischen Krebsliga". Diese Liga wurde von den Pharma-Herstellern für Zytostatika in der Schweiz gegründet und existiert schon seit Jahren nicht mehr. "Hauser" hat eine Vielzahl von Beurteilungen zu sogenannten "Alternativ-Therapien" verfasst, die allesamt negative und zum Teil wahrheitswidrige Behauptungen aufstellten. Sie wurden als "Dokumentationen" in nummerierter Form in der Schweiz. Med. Prax. publiziert, nicht disputabel und ohne jeden wissenschaftlichen Wert.
E s t r i f
f t n i c h t z u, dass die angeblich von der Deutschen
Krebshilfe untersuchten Ampulleninhalte von Klehr produziert wurden. Dies ergab
eine gerichtliche Untersuchung im Prozess zu den wahrheitswidrigen Behauptungen
einer leitenden Ärztin des Medizinischen Dienstes (MDK), die zur Unerlassung ihrer Behauptungen durch das Gericht
verurteilt wurde.
Ebenfalls unzutreffend ist die Feststellung,
wonach der gemeinsame Bundesausschuss
die Kostenübernahme der „Klehr-Therapie“ durch die deutschen gesetzlichen
Krankenkassen explizit ausgeschlossen habe.
Richtig ist
vielmehr, dass der Bundesausschuss zu keinem Zeitpunkt tatsächlich die
„Klehr-Therapie“ beurteilt hat.
Die Autoren
haben in dieser Stellungnahme – sinngemäß wiedergegeben – unzutreffend behauptet, Tumorzellen im Blut können erst in der
präfinalen (Spätstadium) Phase einer Tumorerkrankung nachgewiesen werden und
zogen deshalb die „Klehr-Methode“ in Zweifel.
Bereits 1992
publizierte eine Arbeitsgruppe aus dem Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ)
die Erkenntnisse, wonach wesentlich frühzeitig Tumorzellen im Blut vorhanden
sind, und sich diese auch mit entsprechenden Methoden im Blut nachweisen
lassen. Heute ist allgemein bekannt, dass bereits frühzeitig Tumorzellen im
Blut zirkulieren. Gemäß dem neuen Kenntnisstand, basierend auf den
Erkenntnissen des Deutschen Krebsforschungszentrums, ist auch diese in
Wikipedia zitierte Stellungnahme eindeutig
widerlegt.
Die angeblich
unter www.aerztezeitung.de/docs/2000/05/29/098a2001.asp
abzurufende Information der Ärztezeitung wurde – weil erwiesenermaßen unrichtig – wieder gelöscht. Gleichwohl zitiert Wikipedia diese Seite heute noch.
Zur Kritik im Zusammenhang mit slowenischen Patienten Folgendes:
Die hier
zitierte Literatur ist weder eine Fachzeitschrift, noch eine Tageszeitung.
Stattdessen handelt es sich um ein Anzeigenblatt,
welches Werbetexte gegen Bezahlung im Auftrag übernimmt. In keiner anderen Tageszeitung oder Fachzeitschrift sonst wurde hierzu berichtet.
Zum Hintergrund dieses Berichtes:
Aufgrund
der positiven Behandlungsergebnisse bei slowenischen Patienten war die
slowenische Krankenversicherung bereit, die Kosten für die „Klehr-Therapie“ zu
übernehmen. Einige slowenische Onkologen versuchten dies zu verhindern und
zweifelten in diesem Zusammenhang die Wissenschaftlichkeit der „Klehr-Therapie“
an. Nachdem diese Interventionsversuche vor dem Hintergrund der positiven
Behandlungsergebnisse erfolglos blieben, bedienten sie sich der Denunziation.
Sie gaben im oben erwähnten Anzeigenblatt die Schmähberichterstattung in
Auftrag. Der hierfür verantwortliche Redakteur verbrachte nach dessen
Erscheinen einen mehrwöchigen Segelurlaub auf entsprechende Einladung hin in
slowenisch-kroatischen Gewässern. Die Übersetzung dieser „gekauften“
Berichterstattung wurde sodann in slowenischen Medien irreführend als eine offizielle
Pressemeldung aus Österreich verbreitet.
Auch die Quellenangaben zu den Kosten der
Therapie sind unzutreffend.